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Der Verordnungsweg / Heilmittelverordnung (Rezept)

Eine logopädische Behandlung wird von Ihrem Haus- oder Facharzt ( Neurologe, HNO-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde ) nach medizinischen Kriterien und Notwendigkeit verordnet und ist in der Regel eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Hausbesuche über die Logopädische Praxis Claudia Baltes-Vatter sind auf ärztliche Verordnung hin möglich.

Die Inhaberin der Praxis hat eine Zulassung bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen übernommen, wenn der Praxis eine gültige Heilmittelverordnung vorliegt. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, neben der Verordnungsgebühr von 10,- Euro, eine Selbstbeteiligung von 10 % der Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen übertragen. Bei geringem Einkommen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen – sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Liegt ein gültiger Befreiungsausweis vor, werden keine weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse erhoben. Diese Regelung gilt für alle Heilmittelerbringer in den Bereichen Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Physiotherapie. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Weiterführende Links

www.aphasiker.de

www.bvss.de
Bundesvereinigung Stottern und Selbsthilfe e.V

www.dbl-ev.de
Deutscher Bundesverband der Logopäden / viele Informationen zu dem Thema Sprache und Sprechen

www.fips-wi.de
Gemeinnütziger Verein für Psychomotorik / Wiesbaden

www.natke-verlag.de
Informationen / Ratgeber zu Stottern – für Fachleute, Betroffene und Angehörige

www.schlaganfall-info.de